Liebe Alle!
Unser “Clearing the House” Retreat soll die Möglichkeit geben an einem schönen Ort an Übungen und Aktivitäten teil zu nehmen, die den Blick nach innen richten. In der Natur zu sein, sich angenehm und gut zu ernähren und Geborgenheit zu erfahren. Alles kann, nichts muss.

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Am Samstag den 14. Mai ist die Anreise ab 14.30 möglich. Das gemeinsame Programm beginnt um 17 Uhr mit einer Tee-Runde, einer YIN Yogastunde, gemeinsamem Abendessen und ein paar Worten zu der kommenden Woche. Ende unserer gemeinsamen Zeit im Torre Son Sard ist Samstag der 21. Mai nach Yoga und dem abschliessenden Frühstück gegen 11 Uhr.

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Jeder Tag beginnt mit einer Kundalini Yoga-Session, – einem herrlichen Frühstück, gefolgt von einer anderen Aktivität, Mittagsbuffett zur Wahl, – kein Programm idR bis 17.45. Dann geht es in den Abend, mit YIN, Yoga Nidra , Meditation, – und um 19.00 setzen wir uns alle an den grossen Tisch und freuen uns an der super Küche von Katrin, leicht, frisch, köstlich für Körper, Auge und Seele. Danach können wir uns an den Kamin setzten, einen Spaziergang machen, schlafen, reden, schweigen.
Zum Thema Schweigen: um den Blick nach innen zu richten, hilft es zu schweigen – für kurze Zeit. Dazu möchte ich ein Angebot machen: wer von Sonntag früh bis Dienstag vormittag Digital – Diet macht – und ehrlich gesagt möchte ich es Euch allen an euer grosses Herz legen, dem biete ich an, meine und Katrins Handynummer/Mailadresse an Eure Liebsten weiter zu geben. So seid ihr – im Falle eines Falles garantiert umgehend erreichbar. Oh Schreck?! Na dann erst Recht?

Die Preise unten verstehen sich incl Übernachtung, Aktivitäten, Yoga, Verpflegung (ohne Alkohol), ohne Flug und Transfers. So alle Teilnehmer einverstanden sind, würde ich ggf die Mailadressen herum senden, dann könnt ihr Euch wg eines Mietwagen zB zusammen tun. Das wäre sicher sinnvoll. Die Liste der Zimmer ist so zu verstehen, dass alle Zimmer mit Ensuite Bad als Doppelzimmer gebucht werden können. Die Zimmer mit Bad zum teilen sind auch als Einzelzimmer möglich. Es gibt viele wunderschöne Aufenthaltsbereiche im und um das Haus selbst, Strand, Berge, Wasser, Golf, – ehrlich gesagt ist man nicht so viel in seinem Zimmer. Yogamatten ect sind vor Ort, Ich empfehle unbedingt ein kleines Plaid /dicker Schal, mitzubringen, für den Abend oder zum meditieren. Das Haus hat eine Heizung, aber die Abende können noch recht kühl sein. Badeanzug, für alle Kühnen oder „Winterschwimmer“, feste Schuhe und – ach ruft mich an bei Fragen.
Katrin vom Torre Son Sard und ich bitten um eine schriftliche Anmeldung mit Zimmerbuchung bzw Kategorie -Wunsch.
Wir freuen uns auf Euch.

Weitere Impressionen von der Finca Torre de Son Sard auf: www.sonsard.com

Der Vollständigkeit halber:
Allgemeine Geschäftsbedingungen des „Clearing the House“ Yoga Retreats im Mai 2022
1. Abschluss einer Buchung zur Teilnahme am Retreat
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer (m/w/d) (im Folgenden Teilnehmer genannt) dem Reiserveranstalter (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) den Abschluss eines Vertrages zum Aufenthalt im Clearing the House“ Yoga Retreat an. Die Anmeldung zu einer Teilnahme erfolgt schriftlich unter Angabe des Namens und des Zimmerwunsches, postalisch oder per Mail an den Veranstalter. Der Veranstalter stellt eine schriftliche Buchungsbestätigung an den Teilnehmer unter Ausweisung aller fälligen Kosten und Leistungen aus und sendet diese per Post oder E-Mail zu. Der Vertrag kommt mit fristgerechtem Eingang der geforderten Anzahlung auf dem Retreat-Konto zustande.
1.2 Jeder Anmelder haftet gegenüber dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der von ihm gemeldeten Teilnehmer.
2. Zahlungsbedingungen
2.1 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 40% des Gesamtpreises fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu bezahlen ist. Sie wird auf den Gesamtpreis angerechnet, bei einer Stornierung seitens des Teilnehmers jedoch nicht zurück erstattet und auf die gesamten anfallenden Stornierungskosten angerechnet.
2.2 Die Restzahlung muss unaufgefordert 30 Tage vor Beginn des Retreats beglichen sein.
2.3 Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Beginn des Aufenthalts ist der Gesamtpreis sofort fällig.
3. Leistungen
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im obigen Text und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung.
3.2 Die angegebene Verpflegung beginnt mit dem ersten Abendessen auf der Finca Torre de Son Sard und endet mit dem Frühstück am letzten Tag.
3.3 Die in den Anmeldeformularen enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter bindend. Der Veranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Programmangaben zu erklären, über die der Teilnehmer vor Buchung informiert wird.
3.4 Die Angaben in der mit der Buchungsbestätigung verschickten Informationen zum Aufenthalt sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Da sich aber einzelne Bestimmungen oder Teilaspekte des Retreats ändern können, kann für die ganzjährige Gültigkeit dieser Informationen keine Gewähr übernommen werden.
4. Leistungsänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt der Buchung, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Aufenthalts nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn des Aufenthalts vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber dem Veranstalter erklärt werden. Alle Buchungsunterlagen sind der Rücktrittserklärung beizufügen.
5.2 Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt den Aufenthalt nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Aufenthaltsvorkehrungen und für seine Aufwendung verlangen. Der Veranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung erheben.
Es werden folgende Entschädigungen fällig:
ab Tag der Buchung sind 40% des Buchungspreises fällig;
bis 30 Tage vor Retreatbeginn 60%;
ab 30 Tage vor Retreatbeginn bei Nichtantritt (No-show) 100% des Gesamtpreises.
5.3 Bis zum Antritt des Retreats kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt und am Retreat teilnimmt. Der Veranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den Teilnahmebedingungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Beginn des Retreats vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn des Retreats den Vertrag kündigen:
6.1 Wenn dem Veranstalter vor Aufenthaltsbeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Teilnehmers liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung des Aufenthalts befürchten lassen, erhält. Insofern gelten die Vereinbarungen „Rücktritt durch den Teilnehmer und Ersatzpersonen“ (Abs. 5.3). Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Teilnehmer die Durchführung des Retreats, ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer den besonderen Anforderungen des Retreats lt. Ausschreibung hinsichtlich seines körperlichen Leistungsvermögens bzw. aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht entspricht. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm vor den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
6.2 Bis 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen festgelegten Mindestteilnehmerzahl, auf die in der Ausschreibung für den entsprechenden Aufenthalt hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Teilnehmer erhält den eingezahlten Aufenthaltspreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche seitens des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Veranstalter den Teilnehmer davon zu unterrichten.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Retreats noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
8. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für a) die gewissenhafte Vorbereitung des Aufenthalts b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger c) die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Leistungen, sofern der Veranstalter nicht gemäß Abs. 3 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Leistungsangaben erklärt hat d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
9. Mitwirkungspflicht
9.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
9.2 Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Veranstaltern vor Ort zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie sind nicht berechtigt, Aussagen zu Schadenersatzansprüchen zu machen.
9.3 Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
11. Sonstiges
11.1 Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Umstände wie vor allem Wetterbedingungen stark beeinflusst werden.
11.2 Während des Aufenthalts auf der Finca Torre de Son Sard ist jeder Teilnehmer verpflichtet, die Räumlichkeiten und das Außengelände so zu hinterlassen wie sie aufgefunden wurden. Außerdem müssen alle Gegenstände, die während des Aufenthalts beschädigt wurden oder abhandengekommen sind, ersetzt werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, sofort zu melden.
12. Veranstalter
Marlo Scheder Bieschin (Yoga)
Marxsenweg 3
22605 Hamburg
om@GoYoga.institute
und
Katrin Hürbe (Son Sard)
Övelgönne 103
22605 Hamburg
info@sonsard.com
13. Gerichtsstand
Hamburg

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